Leistungen
Bekannterweise ist der "Sachverständiger für Immobilienbewertung" in Deutschland kein geschützter Begriff. Allgemein hat sich jedoch eine Definition in Anlehnung an die Mustersachverständigenordnung der deutschen Industrie- und Handelskammern (DIHK) durchgesetzt:
"Sachverständiger ist eine Person, die sich auf einem oder mehreren Sachgebieten durch überdurchschnittliche Kenntnisse und Erfahrungen hervorhebt und diese besondere Sachkunde persönlich, unabhängig, unparteiisch, weisungsfrei und gewissenhaft zur Verfügung stellt."
Nachfolgend sind verschiedene Checklisten und Dokumente zum Herunterladen angeheftet, die für ein Gutachten wichtig sind. In einen persönlichen Gespräch (gerne auch telefonisch) kann ich mit Ihnen zusammen abstimmen, welche Art von Gutachten für Ihrer Anforderungen und Bedürfnisse sinnvoll sein sollte.
Daraufhin kann ich Ihnen ein Angebot für das benötigte Gutachten erstellen.
Der Stufenplan zu Ihrem Verkehrswertgutachten